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Was Sie wissen sollten: Obwohl in Portugal viele Geschäfte noch per Hundschlag abgeschlossen werden, sollte man beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks von Anfang an alles schriftlich festhalten. Dabei genügt es nicht, einen privatschriftlichen Vertrag abzuschließen.

Kaufentschluß
Gutachten

Finanzierung
Vorvertrag - Anzahlung
Termin zur Grundbuchumschreibung
Dokumente
Grundbucheintragung
Steuern


Kaufentschluß

Nachdem Sie sich nun entschlossen haben Eigentum in Portugal zu erwerben, entweder zum Vermieten, Investment, für Ihren Urlaub oder um hier zu leben...  Sie haben den ersten und wichtigsten Schritt gemacht!
Priorität hat nun die Wahl einen vertrauenswürdigen und zuverlässigen Maklers (eine Staatliche Lizenz ist Voraussetzung, wir können das nicht oft genug wiederholen), der Ihnen assistiert und hilft Ihre Wünsche und Ansprüche zu erfüllen. Der für Sie DIE Immobilie findet und Besichtigungstermine vereinbart. Zögern Sie nicht nach Referenzen  zu fragen - Kunden die bereits ein Eigentum  durch diesen Makler erworben oder verkauft haben.
Quintalake bietet Ihnen diesen kompletten Service in Zusammenarbeit mit etablierten und vertrauenswürdigen Partnern, die einen reibungslosen Ablauf hinsichtlich Ihres Erwerbs einer Immobilie in Portugal garantieren.

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Gutachten
Einmal für eine Immobilie entschieden, empfehlen wir Ihnen dass Sie einen registrierten und qualifizierten Gutachter einschalten. Ein professionelles Gutachten wird Sie in Ihrer Wahl bestätigen, eventuelle Mängel aufzeigen und sofern notwendig zusätzliche Klauseln in den Kaufvertrag einfügen.

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Finanzierungsservice  

Wir helfen Ihnen mit einer Hypothek oder eine alternative Finanzierung – wenn das noch nicht geschehen ist.


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Zunächst einmal müssen Sie sich eine Steuernummer Número Fiscal de Contribuinte” besorgen, welche obligatorisch ist bei einem Eigentumserwerb in Portugal. Diese beantragen Sie schnell und einfach bei dem örtlichen Finanzamt. Quintalake gibt Ihnen gerne Auskunft welches Finanzamt in Ihrer Nähe zuständig ist und was Sie benötigen. Alternativ dazu wird Ihnen auch automatisch mit Hilfe der jeweiligen Bank eine Steuernummer erteilt, sobald Sie ein portugiesisches Bankkonto eröffnen. Quintalake erweitert nun seinen Kundenservice in Form eines umfassenden Finanzservices & Beratung hinsichtlich Hypotheken, Versicherungen und Devisenumtausch im Ausland. Mit renommierten internationalen Geschäftspartnern wie Baydon Hill, Global Currency Exchange und Lloyd & Whyte, ist Quintalake nunmehr in der Lage, professionelle Lösungsmöglichkeiten maßgeschneidert anzubieten.

Üblicherweise warden Hypotheken bis zu 80% des Kaufpreises oder Immobilienbewertung bewilligt. Der Zinssatz kann dabei variabel sein. Für weitere detaillierte Informationen kontaktieren Sie uns bitte unter 00351 289 561576 oder schicken Sie uns eine email an info@quintalake.com.

Wir empfehlen Ihnen außerdem einen deutsch- oder Englisch sprechenden Anwalt um sicherzustellen, dass alle notwendigen rechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Die portugiesische Gesetzgebung sichert zwar beide Vertragsparteien, Käufer wie Verkäufer ab, ein Anwalt ist dennoch erforderlich. Quintalake empfiehlt Ihnen gerne einen angesehenen Anwalt in der Gegend, wo Sie die Immobilie erwerben.

  
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Vorvertrag - Anzahlung
Nachdem eine Kaufentscheidung gefallen ist, sollte ein Kaufvorvertrag (Contrato de Promessa de Compra e Venda ) mit einem Anzahlungsmodus von 10% - des Kaufwertes beim örtlichen Notariat (Notario) mit allen Vertragsparteien unterzeichnet werden. Dieser Vertrag wird auf seinen Inhalt und auf deren Unterschriften hin geprüft. Bis zum Notartermin zur Grundbuchumschreibung (Escritura) erhält dieses Dokument seine Gültigkeit. Das portugiesische Vertragsrecht sieht bei Nichteinhaltung eines Kaufvorvertrages vor, eine Vertragsstrafe für den Käufer in Höhe der Anzahlungssumme zu verhängen. Im Falle der Nichteinhaltung seitens des Verkäufers, stehen die Rückzahlung der Anzahlung, sowie eine weitere Anzahlungssumme zur Begleichung aus. In diesem Falle steht es dem Käufer frei, die doppelte Anzahlungssumme zu akzeptieren und/oder gerichtliche Schritte zur vorgesehen Grundbuchumschreibung anzustreben.

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Termin zur Grundbuchumschreibung

Sobald alle erforderlichen Dokumente dem Notariat zur Überprüfung vorlagen, kann der Umschreibungsakt im Notariat stattfinden. Die Personalangaben der Vertragsparteien werden überprüft, der Inhalt der Umschreibungsdokumente wird den Vertragsparteien in portugiesischer Sprache vorgelesen ( Sofern Sie die portugiesische Sprache nicht beherrschen, empfiehlt es sich eine Vertrauensperson zur Wahrnehmung Ihrer Interessen mitzubringen). Zug um Zug finden die Unterschriften der Vertragsparteien und die Begleichung der Restsumme des Kaufvertrages statt. Diese kann in Form von Bargeld oder eines bankgesicherten Schecks stattfinden. Die Notarkosten werden vom Käufer getragen, sofern keinerlei anderweitige Absprachen stattgefunden haben.

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Dokumente

Zu diesem Zeitpunkt sollte Ihr Rechtsanwalt im Besitz folgender Dokumente sein:

  • Grundbuchentragung (Registo Predial)
  • Wohnbescheinigung (Licença de Habitação)
  • Immobilien Grundsteuer (Caderneta Predial)
  • Grunderwerbssteuer Quittung vom Steueramt das die Bezahlung der Grunderwerbssteuer - IMT (Imposto Muncipal Sobre os Transmissoes de Imvoeis) bestätigt.

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Grundbucheintragung

Sie müssen nun Ihr Eigentum registrieren. Sämtliche Immobilien und Liegenschaften werden auch in Portugal registriert und archiviert. Angaben und  über Lage, Größe, Eigentümer, Hypotheken etc. und Einsicht in die Grundbücher finden Sie im Conservatório do Registo Predial und werden jedem Antragsteller unter Angabe der Lage und Identifikation der Immobilie gegen Gebühr gewährt.

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Steuern

Steuern die Sie nicht vergessen dürfen:
Grunderwerbssteuer (IMT). Grunderwerbssteuern werden in Portugal nach dem Wert der Immobilie erhoben. Die jeweils gültigen Grunderwerbstabellen weisen den zu entrichtenden Betrag aus. Auskünfte erteilen Finanzämter, Notariate, Rechtsanwälte und Immobilien-Makler. Immobilien bis zu €80,000 – Frei; Bis zu €500,000 - 6%.

Diese Informationen sind unverbindlich und nach bestem Wissen erstellt. Eventuelle Gesetzesänderungen sind nicht berücksichtigt 03/08/07

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Hinweis: Alle Immobilien Details auf unserer Website dienen nur als Information und unterliegen möglichen Änderungen und sind nicht Teil eines Angebotes oder Vertrages.
Wir sind nicht verantwortlich für Fehler und/oder inkorrekte Informationen des Eigentümers einer Immobilie!
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