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Was Sie wissen sollten:
Obwohl in Portugal viele Geschäfte noch per Hundschlag abgeschlossen
werden, sollte man beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks
von Anfang an alles schriftlich festhalten. Dabei genügt es nicht,
einen privatschriftlichen Vertrag abzuschließen.
Kaufentschluß
Gutachten
Finanzierung
Vorvertrag - Anzahlung
Termin zur Grundbuchumschreibung
Dokumente
Grundbucheintragung
Steuern
Kaufentschluß
Nachdem Sie sich
nun entschlossen haben Eigentum in Portugal zu erwerben, entweder
zum Vermieten, Investment, für Ihren Urlaub oder um hier zu leben...
Sie haben den ersten und wichtigsten Schritt gemacht!
Priorität hat nun die Wahl einen vertrauenswürdigen und
zuverlässigen Maklers (eine Staatliche Lizenz ist
Voraussetzung, wir können das nicht oft genug wiederholen),
der Ihnen assistiert und hilft Ihre Wünsche und Ansprüche zu
erfüllen. Der für Sie DIE Immobilie findet und Besichtigungstermine
vereinbart. Zögern Sie nicht nach Referenzen zu fragen - Kunden die bereits ein Eigentum durch diesen Makler
erworben oder verkauft haben.
Quintalake bietet Ihnen diesen kompletten Service in
Zusammenarbeit mit etablierten und vertrauenswürdigen Partnern, die
einen reibungslosen Ablauf hinsichtlich Ihres Erwerbs einer
Immobilie in Portugal garantieren.

Gutachten
Einmal für eine Immobilie entschieden, empfehlen wir Ihnen dass
Sie einen registrierten und qualifizierten Gutachter einschalten.
Ein professionelles Gutachten wird Sie in Ihrer Wahl bestätigen,
eventuelle Mängel aufzeigen und sofern notwendig zusätzliche
Klauseln in den Kaufvertrag einfügen.

Finanzierungsservice
Wir helfen Ihnen mit einer
Hypothek oder eine
alternative Finanzierung
– wenn das noch nicht
geschehen ist.
 
Zunächst einmal müssen Sie
sich eine Steuernummer “Número
Fiscal de Contribuinte”
besorgen, welche
obligatorisch ist bei einem
Eigentumserwerb in Portugal.
Diese beantragen Sie schnell
und einfach bei dem
örtlichen Finanzamt.
Quintalake gibt Ihnen gerne
Auskunft welches Finanzamt
in Ihrer Nähe zuständig ist
und was Sie benötigen.
Alternativ dazu wird Ihnen
auch automatisch mit Hilfe
der jeweiligen Bank eine
Steuernummer erteilt, sobald
Sie ein portugiesisches
Bankkonto eröffnen.
Quintalake erweitert nun
seinen Kundenservice in Form
eines umfassenden
Finanzservices & Beratung
hinsichtlich Hypotheken,
Versicherungen und
Devisenumtausch im Ausland.
Mit renommierten
internationalen
Geschäftspartnern wie
Baydon Hill, Global Currency
Exchange und Lloyd &
Whyte, ist Quintalake
nunmehr in der Lage,
professionelle
Lösungsmöglichkeiten
maßgeschneidert anzubieten.
Üblicherweise warden
Hypotheken bis zu 80% des
Kaufpreises oder
Immobilienbewertung
bewilligt. Der Zinssatz kann
dabei variabel sein. Für
weitere detaillierte
Informationen kontaktieren
Sie uns bitte unter 00351
289 561576 oder schicken
Sie uns eine email an
info@quintalake.com.
Wir empfehlen Ihnen
außerdem einen deutsch-
oder Englisch sprechenden
Anwalt um sicherzustellen,
dass alle notwendigen
rechtlichen Anforderungen
eingehalten werden. Die
portugiesische Gesetzgebung
sichert zwar beide
Vertragsparteien, Käufer wie
Verkäufer ab, ein Anwalt ist
dennoch erforderlich.
Quintalake empfiehlt Ihnen
gerne einen angesehenen
Anwalt in der Gegend, wo Sie
die Immobilie erwerben.

Vorvertrag - Anzahlung
Nachdem eine
Kaufentscheidung gefallen ist, sollte ein
Kaufvorvertrag (Contrato de Promessa de Compra e
Venda ) mit einem Anzahlungsmodus von 10% - des Kaufwertes beim örtlichen Notariat (Notario)
mit allen Vertragsparteien unterzeichnet werden.
Dieser Vertrag wird auf seinen Inhalt und auf
deren Unterschriften hin geprüft. Bis zum
Notartermin zur Grundbuchumschreibung (Escritura)
erhält dieses Dokument seine Gültigkeit. Das
portugiesische Vertragsrecht sieht bei
Nichteinhaltung eines Kaufvorvertrages vor, eine
Vertragsstrafe für den Käufer in Höhe der
Anzahlungssumme zu verhängen. Im Falle der
Nichteinhaltung seitens des Verkäufers, stehen
die Rückzahlung der Anzahlung, sowie eine
weitere Anzahlungssumme zur Begleichung aus. In
diesem Falle steht es dem Käufer frei, die
doppelte Anzahlungssumme zu akzeptieren und/oder
gerichtliche Schritte zur vorgesehen
Grundbuchumschreibung anzustreben.

Termin zur Grundbuchumschreibung
Sobald alle erforderlichen Dokumente dem Notariat zur Überprüfung vorlagen, kann der Umschreibungsakt im Notariat stattfinden. Die Personalangaben der Vertragsparteien werden überprüft, der Inhalt der Umschreibungsdokumente wird den Vertragsparteien in portugiesischer Sprache
vorgelesen ( Sofern Sie die portugiesische Sprache nicht beherrschen,
empfiehlt es sich eine Vertrauensperson zur Wahrnehmung Ihrer
Interessen mitzubringen). Zug um Zug finden die Unterschriften der Vertragsparteien und die Begleichung der Restsumme des Kaufvertrages statt. Diese kann in Form von Bargeld oder eines bankgesicherten Schecks stattfinden. Die Notarkosten werden vom Käufer getragen, sofern keinerlei
anderweitige Absprachen stattgefunden haben.

Dokumente
Zu diesem Zeitpunkt sollte Ihr Rechtsanwalt im Besitz folgender
Dokumente sein:
-
Grundbuchentragung (Registo Predial)
- Wohnbescheinigung (Licença
de Habitação)
-
Immobilien Grundsteuer (Caderneta Predial)
-
Grunderwerbssteuer Quittung vom Steueramt das die Bezahlung der
Grunderwerbssteuer - IMT
(Imposto Muncipal Sobre os Transmissoes de
Imvoeis)
bestätigt.

Grundbucheintragung
Sie müssen nun Ihr Eigentum registrieren. Sämtliche Immobilien und
Liegenschaften werden auch in Portugal
registriert und archiviert. Angaben und über Lage,
Größe, Eigentümer, Hypotheken etc. und Einsicht in die
Grundbücher finden Sie im Conservatório do Registo Predial
und
werden jedem Antragsteller unter Angabe der Lage
und Identifikation der Immobilie gegen Gebühr
gewährt.

Steuern
Steuern die Sie nicht vergessen dürfen:
Grunderwerbssteuer (IMT).
Grunderwerbssteuern werden
in Portugal nach dem Wert der Immobilie
erhoben. Die jeweils gültigen
Grunderwerbstabellen weisen den zu entrichtenden
Betrag aus. Auskünfte erteilen Finanzämter,
Notariate, Rechtsanwälte und Immobilien-Makler.
Immobilien bis zu €80,000 – Frei; Bis zu
€500,000 - 6%.
Diese Informationen sind unverbindlich und nach
bestem Wissen erstellt. Eventuelle Gesetzesänderungen sind nicht
berücksichtigt 03/08/07
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